Bei einem Todesfall zuhause
- Benachrichtigen Sie unverzüglich den Hausarzt oder den Rettungsdienst (Notruf 112)
- Der Arzt/ die Ärztin stellt die Todesbescheinigung aus (wenn es sich um eine natürliche Todesursache handelt)
- In diesem Fall wird die Todesmeldung durch das ausgewählte Bestattungsunternehmen erledigt
- Andernfalls wird der Arzt/die Ärztin die Polizei aufbieten, und die Todesmeldung wird durch die Polizei erstellt
Bei einem Todesfall im Spital oder im Pflege-, Wohn- oder Altersheim
- Die Ärztin stellt die Todesbescheinigung aus
- Das Spital bzw. die Institution stellt die Todesmeldung aus und meldet den Tod ans zuständige Zivilstandsamt
Bei einem Todesfall infolge Unfall, Suizid oder Gewaltdelikt
- Die Blaulichtroganisationen (Notruf 112) müssen zwingend benachrichtigt werden
- Die Polizei leitet die nötigen Schritte ein und bietet gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft und einen amtlichen Arzt/eine amtliche Ärztin auf
- In diesem Fall wird die Todesmeldung durch die Polizei erstellt